Stand 01.01.2026

I. Geltungsbereich/Vertragsschluss

Sämtliche Angebote Leistungen, Lieferungen von Photo-Herzmann erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch bei nicht nochmals ausdrücklicher Vereinbarung. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Gegenbestätigung des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden widersprochen und nicht anerkannt, auch dann nicht, wenn sie nicht geregelte Bestimmungen ansprechen.

II. Angebote/Preise
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet, Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Angebote von Photo-Herzmann sind freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung durch Photo-Herzmann zustande.

2. An den Vertragspartner gerichtete Angebote sind nur für diesen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

3. Nachträglich von Photo-Herzmann schriftlich oder mündlich akzeptierte und bestätigte Änderungen an Leistungen/Lieferungen oder zusätzliche Leistungen/Lieferungen werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Als solche Änderungen gelten auch vom Auftraggeber verlangte Wiederholungen von Probedrucken, Ausführungsvorlagen, aufwendig retuschierte Fotos usw. oder deren Korrektur.

4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bei Zahlungsverzug ist Photo-Herzmann ohne weiteres berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.

5. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungsbeträge wie folgt zur Zahlung fällig: 1/2 der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss, 1/2 bei Beendigung der Leistung.

6. Sollte nach Vertragsabschluss ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber abgesagt werden, verbleibt 1/2 des vereinbarten Honorars bei Photo-Herzmann bzw. wird 1/2 des vereinbarten Honorars fällig. Wird ein Termin 1-21 Tage vor Erfüllung abgesagt, ist das komplette Honorar fällig. Soweit es die Auftragsart ermöglicht, wird vom Auftraggeber binnen dieses Zeitraums ein Ausweichtermin vorgeschlagen.
7. Sollte der Termin von Seiten Photo-Herzmann abgesagt werden, wird je nach Auftragsart, eine Vertretung durch dritte Fotografen eingesetzt, die in Zusammenarbeit mit Photo-Herzmann stehen. Kommt dies nicht zu Stande, wird das gezahlte Honorar in voller Höhe zurückerstattet. Soweit es die Auftragsart ermöglicht, wird von Photo-Herzmann ein Ausweichtermin vorgeschlagen.

8. Hat der Auftraggeber Photo-Herzmann keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Photo-Herzmann behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

9. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Vorlage von Entwürfen, Beratung und sämtliche sonstigen Leistungen und Tätigkeiten, die Photo-Herzmann für den Auftraggeber erbringt, kostenpflichtig. Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderungen von Konzepten, Autorenkorrekturen, Änderungen gelieferter oder übertragener Daten, Skizzen, Briefings und ähnliche Vorarbeiten, die Auftragserfüllung bedingen, werden zusätzlich und separat berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen oder Druck- und Produktionsüberwachung. Der Aufwand für technische Nebenkosten, wie z. B. die Anfertigung von Handmustern, Fotos, Scans, Proofs, Satz, CD-ROM, Druck etc., werden dem Auftraggeber berechnet.

10. Für sämtliche Angaben, DIN-Normen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Pläne sowie sämtliche Hinweise im Angebot oder in den Leistungen/Lieferungen von Photo-Herzmann wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

III. Lieferung
Leistungs-/Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Photo-Herzmann ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen, auch bei höherer Gewalt, hat Photo-Herzmann auch bei verbindlich vereinbarten Leistungs- und Lieferterminen nicht zu vertreten, es sei denn, dass der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit von Photo-Herzmann beruht. Photo-Herzmann ist berechtigt, die Lieferung/Leistung zumindest um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

IV. Bildbearbeitung/Speicherung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder digital so zu speichern oder zu kopieren, dass der Name Photo-Herzmann mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Photo-Herzmann als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

3. Die zur Verfügung gestellten Dateien und Daten dürfen nur mit vorheriger Einwilligung von Photo-Herzmann verändert werden.

V. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Photo-Herzmann steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
 Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Photo-Herzmann hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt Photo-Herzmann Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars.

5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
 worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Photo-Herzmann sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung
 des Rechts auf Namensnennung berechtigt Photo-Herzmann zum Schadensersatz.

7. Sämtliche Rechte an Vorschlägen, Entwürfen, Mustern, Texten, Konzepten, Fotos und sonstigen Werken von Photo-Herzmann stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar und sind nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere denen des Urheberrechtes – geschützt und verbleiben bei Photo-Herzmann. Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.


VI. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Photo-Herzmann für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Photo-Herzmann haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Photo-Herzmann oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten,Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet Photo-Herzmann – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Photo-Herzmann übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Photo-Herzmann berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VIII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt Photo-Herzmann dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang zu löschen, ansonsten kann von Photo-Herzmann eine Bezahlung verlangt werden.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Photo-Herzmann nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Photo-Herzmann, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Photo-Herzmann auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers, kann Photo-Herzmann auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

IV. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Photo-Herzmann verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

X. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte/Daten, werden von Photo-Herzmann nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Photo-Herzmann.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen Photo-Herzmann